Entschädigung pflegender Angehöriger: Bundesrat will Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen sicherstellen
Bern, 15.10.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 den Bericht «Pflegeleistungen pflegender Angehöriger im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass der Einbezug von Angehörigen ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung ist. Die Möglichkeit für pflegende Angehörige, auf Kosten der Krankenversicherung angestellt und bezahlt zu werden, sollte beibehalten werden, sofern die im KVG vorgesehenen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualität erfüllt sind. Der Bundesrat beauftragt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die verantwortlichen Akteure (Leistungserbringer, Kantone und Versicherer) bei der Umsetzung der im Bericht empfohlenen Massnahmen zu begleiten und zu unterstützen.