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Informationen für Betriebe, Arbeitnehmende und sachkundige Personen

Das BAG ist schweizweit verantwortlich für die Bewilligung und Aufsicht radiologischer Anwendungen und Anlagen in Medizin, Lehre, Forschung und Industrie – ausgenommen sind Kernkraftwerke. Weiter nimmt es verschiedene Aufgaben im Bereich der nichtionisierenden Strahlung und Schall war, insbesondere bei kosmetischen Anwendungen und Lasern. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Anwendungsbereichen.

Allgemeine Themen

Strahlenschutz: Bewilligungen, Voraussetzungen und Aufsicht

Hier finden Betriebe allgemeine Informationen zum Strahlenschutz und zum Bewilligungsverfahren, unseren Wegleitungen und zu den Kontaktpersonen.

Ausbildung im Strahlenschutz

Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit ausgebildet werden. Für die meisten Tätigkeiten müssen dazu zusätzliche und anerkannte Strahlenschutzkurse absolviert werden.

Dosimetrie und berufliche Strahlenexposition

Beruflich strahlenexponierte Personen müssen zuverlässig vor ionisierender Strahlung geschützt werden. Dazu gehört, dass die aufgenommene Strahlendosis individuell überwacht wird.

Klinische Audits im Strahlenschutz

Mit der Einführung von Klinischen Audits sollen in der Schweiz ungerechtfertigte Untersuchungen und Behandlungen mit ionisierender Strahlung minimiert und Prozesse und Ressourcen optimiert werden.

Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall (z.B. Laser)

Einzelne Behandlungen zu kosmetischen Zwecken nutzen unter anderem Laserstrahlung oder Licht. Sie bergen Risiken für das Gewebe (Haut, Augen). Seit dem 1. Juni 2019 regeln deshalb ein Gesetz und eine Verordnung kosmetische Behandlungen mit Strahlung und Schall.

Veranstaltungen mit Laserstrahlung

Wer an Veranstaltungen Laserstrahlen einsetzt, muss sicherstellen, dass das Publikum dadurch nicht gefährdet wird.

Betriebsspezifische Themen

Informationen zum Strahlenschutz für medizinische Betriebe

In der Medizin umfassen die bewilligungspflichtigen Tätigkeiten das Einrichten und Betreiben medizinischer Röntgenanlagen, den Umgang mit ionisierender Strahlung und die Anwendung von Radiopharmazeutika. Die Abteilung Strahlenschutz ist in diesem Bereich für die Aufsicht zuständig. Bei Fragen beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Informationen zum Strahlenschutz für Industrie und Gewerbe

Die Abteilung Strahlenschutz des BAG ist Bewilligungsbehörde. Die Suva ist für die Strahlenschutz-Aufsicht in industriellen und gewerblichen Betrieben zuständig.

Informationen zum Strahlenschutz für Forschungsbetriebe und Schulen

Die Abteilung Strahlenschutz ist für das Bewilligungswesen in Forschungseinrichtungen, Ausbildungsstätten und Schulen zuständig. Zu den Anwendungen zählen Röntgengeräte, radioaktive Quellen und Teilchenbeschleuniger.

Informationen zum Strahlenschutz bei klinischen Studien und anderen Humanforschungsprojekten

Wird in Forschungsprojekten oder klinischen Versuchen ionisierende Strahlung angewendet, muss unter bestimmten Voraussetzungen auch das Bundesamt für Gesundheit BAG eine Stellungnahme abgeben.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern