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Informationen zum Strahlenschutz für Industrie und Gewerbe

Der Bereich Physik der Abteilung Arbeitssicherheit der Suva ist für die Strahlenschutz-Aufsicht in industriellen und gewerblichen Betrieben zuständig. Die Abteilung Strahlenschutz des BAG ist Bewilligungsbehörde.

Für Fragen zu bestehenden Bewilligungen für industrielle und gewerbliche Betriebe sowie für allgemeine Fragen zu Bewilligungen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an die Suva:

Suva
Bereich Chemie, Physik & Ergonomie
Postfach 4358
6002 Luzern
Tel.: 041 419 53 29
E-Mail: physik@suva.ch

Die Abteilung Strahlenschutz des BAG ist Bewilligungsbehörde. Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Strahlenschutz in den Bereichen Gesuchstellung, Ausbildung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen.

RPS: das Portal für Bewilligungen im Strahlenschutz

Die Bewilligungsverfahren für den Umgang mit ionisierender Strahlung basieren auf der Strahlenschutzgesetzgebung. Gesuche und Meldungen können via Onlineportal RPS gemacht werden.

Ausbildung im Strahlenschutz

Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit ausgebildet werden. Für die meisten Tätigkeiten müssen dazu zusätzliche und anerkannte Strahlenschutzkurse absolviert werden.

Entsorgung radioaktiver Abfälle

Das BAG koordiniert die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern