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Informationen zum Strahlenschutz für medizinische Betriebe

In der Medizin umfassen die bewilligungspflichtigen Tätigkeiten das Einrichten und Betreiben medizinischer Röntgenanlagen, den Umgang mit ionisierender Strahlung und die Anwendung von Radiopharmazeutika. Die Abteilung Strahlenschutz ist in diesem Bereich für die Aufsicht zuständig. Bei Fragen beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern