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Strahlenschutz: Bewilligungen, Voraussetzungen und Aufsicht

Das BAG ist die Bewilligungsbehörde für den Umgang mit ionisierender Strahlung in Medizin, Industrie und Forschung und erteilt – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – die entsprechenden Bewilligungen. Für die Aufsicht im Strahlenschutz in Medizin und Forschung ist das BAG zuständig, die Aufsicht in Industriebetrieben liegt bei der Suva.

RPS: das Portal für Bewilligungen im Strahlenschutz

Die Bewilligungsverfahren für den Umgang mit ionisierender Strahlung basieren auf der Strahlenschutzgesetzgebung. Gesuche und Meldungen können via Onlineportal RPS gemacht werden.

Wegleitungen für Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe

In der Gesetzgebung sind grundsätzliche technische Anforderungen aufgeführt. Die Wegleitungen erläutern den Vollzug dieser Anforderungen im Bereich Röntgenanlagen und Umgang mit ionisierender Strahlung.

Kontaktpersonen Bewilligungen und Aufsicht im Strahlenschutz

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Strahlenschutz beraten und unterstützen die Anwender ionisierender Strahlung in administrativen und technischen Fragen zum Bewilligungswesen.

Firmen mit Bewilligung für Handel, Verleih, Einrichtung, QS von Röntgenanlagen

Sogenannte Röntgenfirmen, die in der Schweiz Handel mit Röntgenanlagen betreiben und/oder solche Anlagen installieren, warten und prüfen, benötigen vom BAG eine Bewilligung.

Informationen zum Strahlenschutz für medizinische Betriebe

In der Medizin umfassen die bewilligungspflichtigen Tätigkeiten das Einrichten und Betreiben medizinischer Röntgenanlagen, den Umgang mit ionisierender Strahlung und die Anwendung von Radiopharmazeutika.

Informationen zum Strahlenschutz für Industrie und Gewerbe

Die Abteilung Strahlenschutz des BAG ist Bewilligungsbehörde. Die Suva ist für die Strahlenschutz-Aufsicht in industriellen und gewerblichen Betrieben zuständig.

Informationen zum Strahlenschutz für Forschungsbetriebe und Schulen

Die Abteilung Strahlenschutz ist für das Bewilligungswesen in Forschungseinrichtungen, Ausbildungsstätten und Schulen zuständig. Zu den Anwendungen zählen Röntgengeräte, radioaktive Quellen und Teilchenbeschleuniger.

Informationen zum Strahlenschutz bei klinischen Studien und anderen Humanforschungsprojekten

Wird in Forschungsprojekten oder klinischen Versuchen ionisierende Strahlung angewendet, muss unter bestimmten Voraussetzungen auch das Bundesamt für Gesundheit BAG eine Stellungnahme abgeben.

Aufsichtsschwerpunkte Strahlenschutz: Schlussberichte

Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit führt das BAG regelmässig Strahlenschutzaudits und Umfragen für die administrative Aufsicht durch. Schlussberichte aus vergangenen Aufsichtsschwerpunkten, Umfragen und weiteren Projekten können hier heruntergeladen werden.