Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall (z.B. Laser)
Einzelne Behandlungen nutzen unter anderem Laserstrahlung, Licht, Ultraschall oder Radiofrequenz. Sie bergen Risiken für das Gewebe. Seit Juni 2019 regeln ein Gesetz und eine Verordnung die Behandlungen mit Strahlung und Schall. Ab 1. Juni 2024 benötigen Personen, die solche Behandlungen durchführen, einen Sachkundenachweis.
Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall: generelle Informationen zu den Sachkundenachweisen
Für welche Behandlungen braucht es einen Sachkundenachweis? Welche Sachkundenachweise gibt es?
Aufbau und Inhalte einer Ausbildung und Prüfung eines Sachkundenachweises
Wie wird der Sachkundenachweis ausgebildet und geprüft? Was für Voraussetzungen braucht es dazu?
Informationen für Personen, die einen Sachkundenachweis erlangen möchten
Bei welchen Prüfungsstellen kann der Sachkundenachweis erworben werden? Was ist zu beachten?
ePortal NISSG: Liste der Personen mit Sachkundenachweisen im Bereich nichtionisierende Strahlung
Personen mit Sachkundenachweisen für Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung, welche ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Daten gegeben haben, sind im ePortal NISSG aufgeführt. Dieses Portal finden Sie unter dem folgenden Link:
Informationen für gesuchstellende Prüfungsstellen
Wie werde ich Prüfungsstelle für Sachkundenachweise?
Behandlungen, Verfahren und Techniken unter ärztlichem Vorbehalt sowie Verwendungsverbote
Welche Behandlungen, Verfahren oder Techniken dürfen nur Ärzte und Ärztinnen oder ihr direkt unterwiesenes Praxispersonal durchführen und welche Behandlungen sind vollständig verboten?
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern