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Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall: generelle Informationen zu den Sachkundenachweisen

Für welche Behandlungen braucht es einen Sachkundenachweis? Welche Sachkundenachweise gibt es?

Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.

Es gibt dabei sieben verschiedene Sachkundenachweise, die seit April 2022 erworben werden können (Tab. 1). Eine Trägerschaft, bestehend aus sechs betroffenen Verbänden, hat die Ausbildungspläne und die Prüfungsinhalte für die Ausbildung und die Prüfung für diese Sachkundenachweise erarbeitet.

Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Qualifikationen erworben hat und befähigen diese oder diesen dazu, die aufgeführten Behandlungen auszuführen.

Behandlungen und Bezeichnungen der Sachkundenachweise

Trägerschaft

  • Association Suisse des Esthéticiennes avec Certificat Fédéral de Capacité (ASE CFC)
  • Association Suisse des Esthéticiennes Propriétaires d'Instituts de beauté (ASEPIB)
  • Schweizerische Gemeinschaft für medizinische Kosmetik (SGMK)
  • Schweizer Podologen-Verband (SPV)
  • TCM Fachverband Schweiz (TCM-FVS)
  • Verband schweizerischer Berufstätowierer (VST)
  • Ästhetik Verband Schweiz (AVS)

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern