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Elektromagnetische Felder (EMF), UV, Laser und Licht

Unter nichtionisierende Strahlung (NIS) fallen die ultraviolette (UV) Strahlung, das sichtbare Licht, die Infrarotstrahlung sowie die elektromagnetischen Felder (EMF).

Sonne und UV-Strahlung

UV-Strahlen können Sie weder sehen noch fühlen. Ein Grund mehr zur Vorsicht, wenn Sie sich der Sonne aussetzen.

Solarien

Solarien erzeugen starke ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) um die Haut von Kundinnen und Kunden zu bräunen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann UV-Strahlung erwiesenermassen Krebs verursachen, zu vorzeitiger Hautalterung führen und in schwerwiegenden Fällen Verbrennungen verursachen.

Licht, Leuchtmittel und Bildschirme

Handelsübliche LED-Lampen stellen bei sachkundiger Verwendung kein gesundheitliches Risiko dar.

Laserpointer, Veranstaltungen mit Laserstrahlung, Lasertag

Gefahren und Schutzmassnahmen rund um den Gebrauch von Laser.

Faktenblätter NIS

Gut informiert im Umgang mit nichtionisierender Strahlung: Das BAG bietet Wissenswertes zu Geräten mit UV-, Laserstrahlung und elektromagnetischen Feldern – plus Tipps für die Verwendung.

Zuständigkeiten nichtionisierende Strahlung und Schall

Mehrere Bundesstellen befassen sich mit nichtionisierender Strahlung und Schall. Hier finden Sie die entsprechenden Zuständigkeiten.

Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall (z.B. Laser)

Einzelne Behandlungen zu kosmetischen Zwecken nutzen unter anderem Laserstrahlung oder Licht. Sie bergen Risiken für das Gewebe (Haut, Augen). Seit dem 1. Juni 2019 regeln deshalb ein Gesetz und eine Verordnung kosmetische Behandlungen mit Strahlung und Schall.

Bericht «Mobilfunk und Strahlung»

Die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung hat Fragen bearbeitet, die auf Grund der Einführung der 5G-Mobilfunk-Technologie in der Politik und der Öffentlichkeit entstanden sind.