Zum Hauptinhalt springen

Laserpointer, Veranstaltungen mit Laserstrahlung, Lasertag

Der Einsatz von Lasern nimmt stetig zu – von tragbaren Laserpointern über Lichtershows bis hin zu Spielen wie Laser Tag. Eine unsachgemässe oder unregulierte Nutzung von Laserstrahlung kann jedoch ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringen, insbesondere für Augen und Haut. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Gefahren von Lasern, den Schutzmassnahmen gemäss Schweizer Gesetzgebung sowie Empfehlungen für den sicheren Einsatz bei Veranstaltungen, öffentlichen Events und Freizeitaktivitäten mit Lasern.

Laserpointer

Laserpointer sind Produkte, die Personen in der Hand halten können und die Laserstrahlung abstrahlen. In den letzten Jahren sind gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, die schwere Augen- und Hautschäden sowie gefährliche Blendungen von Personen verursachen können. Um diese Gefahren künftig zu verhindern, hat der Bundesrat gefährliche Laserpointer in der Schweiz verboten. Das Verbot gilt ab dem 1. Juni 2019. Weitere Informationen zur Entsorgung gefährlicher Laserpointer finden Sie auf dem Flyer Laserpointerverbot. Ausführliche Informationen zu Laserpointer finden Sie auf dem Faktenblatt Laserpointer.

Weitere Informationen zu Laserpointer.

Veranstaltungen mit Laserstrahlung

An Veranstaltungen mit Laserstrahlung werden teilweise sehr starke Laser von mehreren Watt Leistung eingesetzt. Trifft ein solcher Laserstrahl auch nur kurzzeitig auf das Auge, können temporäre Sehstörungen, Nachbilder, Lesebeeinträchtigungen und in schwerwiegenden Fällen permanente Augenschäden entstehen. Um diese Risiken zu minimieren und das Publikum zu schützen, schreibt die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) entsprechende Massnahmen wie die Meldepflicht für Veranstaltungen und die Sachkunde vor.

Hinweise für Veranstaltungen mit Laserstrahlung

Lasertag

Zusammen mit dem Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS hat das BAG die Laserstrahlung einer Laser Tag-Anlage ausgemessen. Die Messungen zeigen, dass das Laser Tag-Spiel die Grenzwerte für Laserstrahlung einhält und gemäss heutigem Wissensstand und bei sachgerechter Verwendung keine Gefährdung für die Augen darstellt.

Materialbearbeitung mit Laser

Arbeiten mit Lasern erfordert Aufmerksamkeit und Kenntnis der Risiken. Erfahren Sie bewährte Verfahren, um die Sicherheit der Bediener und der Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Weitere Informationen

Laserpointer

In den letzten Jahren sind vermehrt gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, die zu Augen- und Hautschäden führen können. Besonders über das Internet werden solche Laser, die in Europa und in der Schweiz nicht zugelassen sind, angeboten.

Veranstaltungen mit Laserstrahlung

Wer an Veranstaltungen Laserstrahlen einsetzt, muss sicherstellen, dass das Publikum dadurch nicht gefährdet wird.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern