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Laserpointer

In den letzten Jahren sind vermehrt gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, die zu Augen- und Hautschäden führen können. Besonders über das Internet werden solche Laser, die in Europa und in der Schweiz nicht zugelassen sind, angeboten.

Gesetzliche Grundlagen

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) regelt unter anderem die Verwendung von Laserpointern. Sie ist seit 1. Juni 2019 in Kraft.
Seit dem 1. Juni 2021 sind nur noch Laserpointer der Klasse 1 erlaubt. Zudem dürfen diese Laserpointer nur noch in Innenräumen zu Zeigezwecken verwendet werden.
Verboten sind demnach Ein- und Durchfuhr, Anbieten, Abgabe sowie Besitz von Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4.

Korrekte Entsorgung

Die nächste Entsorgungsstelle für Laserpointer finden Sie unter Recycling-Map.ch.

Faktenblätter

Laser sind vielseitig, faszinierend – und nicht ungefährlich. Ob als Zeigegerät, in Spielarenen, an Veranstaltungen oder bei der Materialbearbeitung: Die Risiken reichen von Augenschäden bis zu Brandgefahr. Die Faktenblätter des BAG zeigen auf, wo Vorsicht geboten ist. Erfahren Sie, wie Sie Laser sicher einsetzen und Unfälle vermeiden

Informationsvideos

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern