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Veröffentlicht am 4. Oktober 2022

Zuständigkeiten nichtionisierende Strahlung und Schall

Mit dem Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und der dazugehörenden Ausführungsverordnung erhalten einzelne Bundesstellen sowie die Kantone zusätzliche Zuständigkeiten in den Bereichen nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall. Nachstehend finden Sie die aktualisierten Zuständigkeiten.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern