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Schall: Kantonale Fach- und Meldestellen

Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93dB(A) müssen den kantonalen Behörden gemeldet werden. Bis am 1.12.2020 können Veranstaltungen mit Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 noch nach der SLV durchgeführt und der kantonalen Behörde gemeldet werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern