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Solarien

Solarien erzeugen starke ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) um die Haut von Kundinnen und Kunden zu bräunen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann UV-Strahlung erwiesenermassen Krebs verursachen, zu vorzeitiger Hautalterung führen und in schwerwiegenden Fällen Verbrennungen verursachen.

Funktionsweise eines Solariums

Ein Solarium, auch UV-Kabine oder Sonnenbank genannt, ist ein Gerät, das die Wirkung der Sonne auf die Haut künstlich nachahmt. Es arbeitet mit speziellen Lampen, die ultraviolette Strahlen, hauptsächlich UVA-Strahlen und in manchen Fällen auch geringe Mengen an UVB-Strahlen, aussenden. Diese Strahlen werden mithilfe von Reflektoren und Filtern gleichmässig auf den Körper gelenkt, um eine gleichmässige Bestrahlung zu gewährleisten. Die Person liegt oder steht für eine begrenzte Zeit, in der Regel zwischen fünf und zwanzig Minuten, je nach Hauttyp und Intensität des Geräts, in der Kabine.

Bräunungsprozess

Die Bräunung, ob natürlich oder künstlich, ist eine Abwehrreaktion der Haut auf ultraviolette Strahlung. Bei UV-Einstrahlung aktiviert die Haut zwei Prozesse. Einerseits führen UVA-Strahlen zur schnellen Oxidation des bereits in den Zellen vorhandenen Melanins, was eine sofortige, aber wenig langanhaltende Bräune zur Folge hat. Andererseits regen UVB-Strahlen die Melanozyten, pigmentbildende Zellen in der Basalschicht der Epidermis, zur vermehrten Melaninproduktion an. Dieses neu gebildete Melanin wandert allmählich an die Hautoberfläche und bewirkt eine dunklere und länger anhaltende Bräunung. Durch diesen Mechanismus kann sich die Haut teilweise vor den schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung schützen.

Unterschiede zwischen der Bräune aus dem Solarium und der natürlichen Sonnenbräune

Es bestehen jedoch erhebliche Unterschiede zwischen einer Bräune aus dem Solarium und einer natürlichen Bräune durch Sonnenlicht. Die Strahlung eines Solariums besteht überwiegend aus UVA-Strahlen, die tiefer in die Haut eindringen, jedoch die Melaninproduktion nur geringfügig anregen.
Die Bräune tritt daher schnell ein, bietet jedoch in der Regel weniger Schutz und verblasst schneller. Die Sonne hingegen strahlt ein breiteres Spektrum an UV-Strahlen aus, darunter sowohl UVA- als auch UVB-Strahlen, was zu einer langsamer entstehenden, dafür aber umfassenderen und länger anhaltenden Bräune führt.

Gefahren von Solarien

Es ist wichtig zu betonen, dass die Einwirkung von UV-Strahlung, ob natürlich oder künstlich, nicht ohne Risiko ist. Sie beschleunigt die Hautalterung, kann Sonnenbrände verursachen und erhöht das Risiko, an Hautkrebs, insbesondere dem malignen Melanom, zu erkranken, erheblich. Zahlreiche Studien zeigen, dass die Nutzung von Solarien das Melanomrisiko deutlich steigert, insbesondere bei einer Verwendung vor dem 35. Lebensjahr. Solarien wurden daher von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO als krebserregend (Kategorie 1) eingestuft.

Aus diesem Grund wird von der Nutzung von Solarien dringend abgeraten, insbesondere für Personen mit heller Haut oder Vorgeschichte von Hauterkrankungen. Für Minderjährige ist die Nutzung gesetzlich verboten.

Vorbeugende Massnahmen: Empfehlungen bei der Verwendung eines Solariums

Um diese Risiken minimieren zu können, legt das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen fest. Sie werden in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) konkretisiert. Das Gesetz wie auch die Verordnung, die der Bundesrat am 27.02.2019 gutgeheissen hat, treten am 1. Juni 2019 in Kraft.

Wegleitung und Vollzugshilfe zur Verwendung von Solarien

Um die gesundheitlichen Gefährdungen bei Besuchen von Solarien auf ein akzeptables Restrisiko zu beschränken, müssen Solarienbetreiberinnen und -betreiber die Vorschriften des «Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall» (NISSG) und die Ausführungsbestimmungen der «Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall» (V-NISSG) zur Installation, Verwendung und Wartung einhalten. Nicht richtig gewartete oder falsch verwendete Solarien können bei Kundinnen und Kunden hohe Strahlenbelastungen verursachen, die unter anderem zu einem erhöhten Hautkrebsrisiko, zu vorzeitiger Hautalterung und in schwerwiegenden Fällen zu Verbrennungen führen können.

Diese Wegleitung soll Solariumbetreiberinnen und Solariumbetreibern aufzeigen, wie sie diese Anforderungen erfüllen können.

Die Vollzugshilfe dient dazu, bei gewerblich oder be­ruflich betriebenen Solarien die Anforderungen der V-NISSG zu vollziehen, welche die Betreiberinnen und Betreiber bei der Verwendung von Solarien einhalten müssen.

Diese Vollzugshilfe soll zusammen mit drei Zusatzdoku­menten umgesetzt werden:

  • einer Checkliste, mit der die Vollzugsorgane alle Anforderungen an Solarien Schritt für Schritt überprüfen können;
  • einem Anhang, der Muster von Plakaten zur Auf­klärung der Kundschaft über Risikogruppen, zur Aufklärung über Risiken und deren Vermeidung sowie Muster von Bestrahlungsplänen enthält;
  • einer Messempfehlung für die Messung der Strah­lung von Solarien.

Marktanalyse der Solarienanbieter in der Schweiz

Ausgangslage

In unserem Auftrag hat die Fachhochschule St. Gallen eine Marktanalyse zu den Solarienbetrieben in der Schweiz durchgeführt.

Ziel des Projektes war es einerseits, die Zahl der gewerblichen Solarienanbieter in der Schweiz zu quantifizieren und deren Adressen zu beschaffen. Zudem hatte das Projekt zum Ziel, bei einer Stichprobe von 100 Solarienbetrieben an Hand von 31 Prüfpunkten zu überprüfen, ob diese Betriebe die wesentlichen Anforderungen zum Schutz der Gesundheit einhalten, wie dies die heute geltende Solariennorm fordert bzw. die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) vorsieht.

Resultate - Marktübersicht

Laut Marktübersicht gibt es in der Schweiz 1439 Solarienanbieter, die sich auf folgende Standorte aufteilen:     

  • klassische Sonnenstudios (418 Studios; 29)
  • Hotels (325; 23%)
  • Fitnessstudios (320; 22%)
  • Beautysalons (221; 15%)
  • Bäder (155; 11%)

Die meisten Solarien sind dabei nicht bedient.

Resultate – Vor-Ort Überprüfung

Für die Vor-Ort Überprüfung wurde eine Stichprobe von 100 Solarienstandorten gezogen und dabei sichergestellt, dass die Stichprobe der Verteilung der Grundgesamtheit entspricht (Verwendungsort, Deutsch- und Westschweiz, Personalstand). Geprüft wurde im Speziellen die Klassifizierung der Geräte, die Zutrittsbeschränkung für Minderjährige und Risikogruppen, die Information der Kundschaft über Risiken sowie weitere Verwendungsvorschriften für Solarien. Nicht überprüft wurde, ob die Solarien die geltenden Strahlungsgrenzwerte einhalten, da dies den Umfang dieses Projektes gesprengt hätte.

Die Vor-Ort Überprüfung hat gezeigt, dass Solarienbetreiber durchschnittlich nur 42% aller Prüfpunkte einhält. Nur bei 20% der kontrollierten Solarien besteht eine Kontrolle für den Einlass von Minderjährigen.  In der Tendenz, allerdings bei einer sehr kleinen Stichprobenanzahl, erfüllen bediente Solarien die überprüften Kriterien besser. Die Resultate zeigen, dass ein beträchtlicher Optimierungsbedarf seitens der Solarienbetriebe besteht.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern