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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Krankenversicherung: Versicherungspflicht

Personen, die ins Ausland umziehen, unterstehen nicht mehr der obligatorischen Krankenversicherung. Bestimmte Personenkategorien müssen jedoch in der Schweiz versichert bleiben. Andere können ihren Versicherungsschutz auf vertraglicher Basis fortsetzen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern