Krankenversicherung: Versicherungspflicht
Personen, die ins Ausland umziehen, unterstehen nicht mehr der obligatorischen Krankenversicherung. Bestimmte Personenkategorien müssen jedoch in der Schweiz versichert bleiben. Andere können ihren Versicherungsschutz auf vertraglicher Basis fortsetzen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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