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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Krankenversicherung: Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz

Weiterführende Themen

  • 9. Januar 2025

    Krankenversicherung: Prämien und Prämienverbilligung EU/EFTA/UK

    Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich, die gemäss dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA), gemäss dem EFTA-Übereinkommen und dem neuen Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich in der Schweiz versicherungspflichtig sind, haben die für ihren Wohnsitzstaat geltenden Prämien zu bezahlen.

  • 9. Januar 2025

    Kostenbeteiligung der in der Schweiz versicherten Personen

    Für in der Schweiz versicherte Personen ist die Kostenbeteiligung für Behandlungen im Ausland je nach Land, in dem die Behandlung erfolgt, unterschiedlich.

  • 9. Januar 2025

    Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland

    In der Schweiz versicherte Personen, die im Ausland leben, haben das Recht, sich im Wohnland behandeln zu lassen. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Land (EU/EFTA, UK oder anderes Land) und Status (Aufenthalt/Wohnsitz).

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern