Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Krankenversicherung: Prämien und Prämienverbilligung EU/EFTA/UK

Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich, die gemäss dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA), gemäss dem EFTA-Übereinkommen und dem neuen Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich in der Schweiz versicherungspflichtig sind, haben die für ihren Wohnsitzstaat geltenden Prämien zu bezahlen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern