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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland

In der Schweiz versicherte Personen, die im Ausland leben, haben das Recht, sich im Wohnland behandeln zu lassen. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Land (EU/EFTA, UK oder anderes Land) und Status (Aufenthalt/Wohnsitz).

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern