Krankenversicherung: Bezüger und Bezügerinnen einer schweizerischen Rente im Ausland
Bezügerinnen und Bezüger einer Schweizer Rente mit Wohnsitz in der EU/EFTA oder im Vereinigten Königreich (UK) sind in der Schweiz versicherungspflichtig. Liegt der Wohnsitz ausserhalb EU/EFTA/UK, sind sie nicht in der Schweiz, sondern in ihrem Wohnsitzstaat krankenversicherungspflichtig.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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