Krankenversicherung: Aus der Schweiz ins Ausland entsandte Arbeitnehmende
Für entsandte Arbeitskräfte gilt weiterhin die Sozialversicherungsgesetzgebung des Herkunftslandes. Bei der Krankenversicherung müssen je nach Land, in das die Person entsandt wird, verschiedene Kategorien unterschieden werden.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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