Krankenversicherung: Ausländische Studierende in der Schweiz
Ausländische Studierende können die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, sofern sie über eine gleichwertige Versicherungsdeckung verfügen. Die Voraussetzungen für die Befreiung sind je nach Herkunftsland (EU/EFTA oder andere) unterschiedlich. Haben Sie spezifische Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnkanton zuständige Behörde. Die entsprechenden Kontaktangaben finden Sie in folgendem PDF-Dokument:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern