Krankenversicherung: Prämienverbilligung
Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Finanziert wird die Prämienverbilligung von Bund und Kantonen gemeinsam. Für die Kantone gelten Mindestvorgaben zur Finanzierung der Prämienverbilligung. Der Bund zahlt ihnen dafür jährlich einen Beitrag.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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