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Krankenversicherung: Kurzarbeitende in der Schweiz

Personen mit Wohnsitz im Ausland, die für kurze Zeit in der Schweiz arbeiten, müssen in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Jedoch sind je nach Wohnsitzstaat und Nationalität der Betroffenen oder je nach Art der Arbeitsbewilligung Ausnahmen möglich.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern