Krankenversicherung: Touristinnen und Touristen in der Schweiz
Touristinnen und Touristen aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich (UK) dürfen sich während eines vorübergehenden Aufenthalts in der Schweiz (Ferien, Geschäftsreisen) behandeln lassen. Angehörige anderer Staaten müssen für eine Behandlung in der Schweiz ausreichend versichert sein.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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