Zum Hauptinhalt springen

Krankenversicherung: Kostenbeteiligung für im Ausland wohnhafte Versicherte

Die Versicherten müssen sich an den Kosten medizinischer Behandlungen beteiligen, die sie in der Schweiz und in manchen Fällen im Ausland erhalten. Die Kostenbeteiligung ist je nach Land, in dem die Person versichert ist, unterschiedlich geregelt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern