Krankenversicherung: Kostenbeteiligung für in der Schweiz wohnhafte Versicherte
Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen, indem sie eine Franchise, einen Selbstbehalt und einen Beitrag an die Kosten von Spitalaufenthalten entrichten.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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