Krankenversicherung: Touristen/-innen im Ausland und Weltreisende
Personen, die im Ausland auf Reisen gehen und dort keinen Wohnsitz nehmen, bleiben der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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