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Bessere Versorgung mit Medikamenten

Bei einigen Medikamenten des Alltags gibt es regelmässig Engpässe bei der Versorgung. Wer ist zuständig, wenn ein Medikament nicht geliefert werden kann? Was tut der Bund für die Patientinnen und Patienten, für die Spitäler und Pflegeheime?

Liefer-Engpässe bei Medikamenten

Weltweit gibt es immer öfter Schwierigkeiten, gewünschte Medikamente zu erhalten. Betroffen sind vor allem wichtige Medikamente, auf die zum Beispiel chronisch kranke Menschen angewiesen sind – etwa bei neurologische, kardiologische oder bei psychischen Erkrankungen.

Der Bund hat bereits Massnahmen getroffen, die Lage bleibt aber angespannt. Weitere Schritte sind deshalb geplant.

Was ist bereits geregelt?

Die Verantwortung für die Versorgung mit Medikamenten liegt vor allem bei der Wirtschaft und bei den Kantonen. Der Bund hat bereits Kompetenzen für Krisenlagen (erhebliche Gefährdung oder Störung der wirtschaftlichen Landesversorgung) und für Spezialfälle, wie Epidemien, um den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Ihm fehlt jedoch die Kompetenz, eine zuverlässige Versorgung mit Medikamenten zu gewährleisten, die im Alltag für die Bevölkerung und das Gesundheitssystem unentbehrlich sind.

Die gesetzliche Grundlage für Massnahmen des Bundes bildet:

  • das Landesversorgungsgesetz (LVG), zuständig dafür ist die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL);
  • das Epidemiengesetz (EpG), zuständig ist das BAG.

Weitere relevante Gesetze sind das Heilmittelgesetz (HMG) und das Krankenversicherungsgesetz (KVG), für die ebenfalls das BAG zuständig ist.

Was tut der Bund als nächstes?

Der Bund hat ein Paket mit weiteren Massnahmen verabschiedet, um Engpässen entgegenzuwirken und eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können. Er hat sich dabei auf Vorschläge einer Expertengruppe abgestützt. Diese wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eingesetzt.

Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen. Erste Massnahmen werden sofort angegangen, für die Umsetzung einiger Massnahmen braucht es zunächst Vorbereitungsarbeiten, und für weitere benötigt der Bund zuerst die erforderlichen Kompetenzen (Verfassungsgrundlage).

1. Regulatorische Erleichterungen

  • Einfachere Einfuhr
  • Erleichterungen für Apotheken zur Herstellung von Arzneimitteln
  • Weitere Vereinfachung von Zulassungsverfahren
  • Prüfung einer möglichen Anerkennung von EU-Zulassungen

Diese Massnahmen können mit der Teilrevision des Heilmittelgesetzes 3b umgesetzt werden. Die Vernehmlassung wird im Sommer 2026 eröffnet.

2. Kategorisierung und Kommunikation

  • Kategorisierung: Die Medikamente werden nach Notwendigkeit für die Patientinnen und Patienten eingestuft, damit gezieltere Massnahmen getroffen werden können.
  • Verfügbarkeit von Informationen zur Versorgungslage: Damit zum Beispiel Apotheken, Spitäler oder Arztpraxen die Dauer eines Engpasses und mögliche Alternativen abschätzen können.

Diese Arbeiten starten in diesem Jahr, damit sie möglichst zügig umgesetzt werden können.

3. Erweiterte Bundeskompetenz

Der Bund kann bei den am häufigsten auftretenden Engpässen heute oft nicht tätig werden, weil die rechtlichen Grundlagen dafür fehlen. Der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» bezweckt darum, dem Bund dort mehr Kompetenzen zu geben, wo diese heute fehlen und der Markt allein keine lückenlose Versorgung gewährleisten kann.

Die drei Schritte erläutert

Medienmitteilung: Bundesrat will die Versorgung mit Medikamenten verbessern

Sind Sie betroffen?

Situation, Ursachen und bisherige Massnahmen

  • Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

    Aktuell kann die Versorgung mit Arzneimitteln nicht in allen Fällen sichergestellt werden. Trotz bereits ergriffener Massnahmen bleibt die Arzneimittelversorgung angespannt. Der Bund realisiert nun weitere Massnahmen zur Stärkung der Arzneimittelversorgung.

Weitere Vorhaben

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Gesundheitsschutz
Kompetenzzentrum Versorgungssicherheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern