Bei einigen Medikamenten des Alltags gibt es regelmässig Engpässe bei der Versorgung. Wer ist zuständig, wenn ein Medikament nicht geliefert werden kann? Was tut der Bund für die Patientinnen und Patienten, für die Spitäler und Pflegeheime?
Liefer-Engpässe bei Medikamenten
Weltweit gibt es immer öfter Schwierigkeiten, gewünschte Medikamente zu erhalten. Betroffen sind vor allem wichtige Medikamente, auf die zum Beispiel chronisch kranke Menschen angewiesen sind – etwa bei neurologische, kardiologische oder bei psychischen Erkrankungen.
Der Bund hat bereits Massnahmen getroffen, die Lage bleibt aber angespannt. Weitere Schritte sind deshalb geplant.
Was ist bereits geregelt?
Die Verantwortung für die Versorgung mit Medikamenten liegt vor allem bei der Wirtschaft und bei den Kantonen. Der Bund hat bereits Kompetenzen für Krisenlagen (erhebliche Gefährdung oder Störung der wirtschaftlichen Landesversorgung) und für Spezialfälle, wie Epidemien, um den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Ihm fehlt jedoch die Kompetenz, eine zuverlässige Versorgung mit Medikamenten zu gewährleisten, die im Alltag für die Bevölkerung und das Gesundheitssystem unentbehrlich sind.
Die gesetzliche Grundlage für Massnahmen des Bundes bildet:
das Landesversorgungsgesetz (LVG), zuständig dafür ist die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL);
das Epidemiengesetz (EpG), zuständig ist das BAG.
Weitere relevante Gesetze sind das Heilmittelgesetz (HMG) und das Krankenversicherungsgesetz (KVG), für die ebenfalls das BAG zuständig ist.
Wirtschaft
Verfassungsrechtlich ist die Versorgung mit Arzneimitteln vor allem Aufgabe der Wirtschaft. Die Unternehmen kennen ihre Lieferketten und können die Abhängigkeiten beurteilen.
Kantone
Die Kantone sind auf ihrem Gebiet für die medizinische Versorgung einschliesslich der Gesundheitseinrichtungen zuständig.
Unternehmen verpflichten, Vorkehrungen zur Sicherstellung ihrer Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft zu treffen,
technische und administrative Massnahmen vorbereiten,
mittels Bewirtschaftungsmassnahmen in den Markt eingreifen.
Swissmedic
Swissmedic ist die Aufsichtsbehörde für Heilmittel. Zu ihren Aufgaben gehören:
die Zulassung von Arzneimitteln,
die Marktüberwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Qualitätsmängel, Vorkommnisse, illegaler Handel) und
die Bewilligung von klinischen Studien für Arzneimittel und Medizinprodukte.
BAG
Das BAG sorgt mit dem Heilmittelgesetz dafür, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden.
Weitere Bundeskompetenzen
Der Bund kann bei der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten (etwa in einer Pandemie) vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen. Dies gilt, wenn die Versorgung durch Wirtschaft und Kantone nicht sichergestellt ist und ein Versorgungsengpass droht oder besteht. Dann kann der Bund Vorschriften erlassen über
Zuteilung und Verteilung der Heilmittel
Erleichterung ihrer Einfuhr
Beschränkung oder Verbot ihrer Ausfuhr
Vorratshaltung von Heilmitteln in Spitälern und weiteren Institutionen.
Der Bund hat ein Paket mit weiteren Massnahmen verabschiedet, um Engpässen entgegenzuwirken und eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können. Er hat sich dabei auf Vorschläge einer Expertengruppe abgestützt. Diese wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eingesetzt.
Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen. Erste Massnahmen werden sofort angegangen, für die Umsetzung einiger Massnahmen braucht es zunächst Vorbereitungsarbeiten, und für weitere benötigt der Bund zuerst die erforderlichen Kompetenzen (Verfassungsgrundlage).
1. Regulatorische Erleichterungen
Einfachere Einfuhr
Erleichterungen für Apotheken zur Herstellung von Arzneimitteln
Weitere Vereinfachung von Zulassungsverfahren
Prüfung einer möglichen Anerkennung von EU-Zulassungen
Kategorisierung: Die Medikamente werden nach Notwendigkeit für die Patientinnen und Patienten eingestuft, damit gezieltere Massnahmen getroffen werden können.
Verfügbarkeit von Informationen zur Versorgungslage: Damit zum Beispiel Apotheken, Spitäler oder Arztpraxen die Dauer eines Engpasses und mögliche Alternativen abschätzen können.
Diese Arbeiten starten in diesem Jahr, damit sie möglichst zügig umgesetzt werden können.
3. Erweiterte Bundeskompetenz
Der Bund kann bei den am häufigsten auftretenden Engpässen heute oft nicht tätig werden, weil die rechtlichen Grundlagen dafür fehlen. Der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» bezweckt darum, dem Bund dort mehr Kompetenzen zu geben, wo diese heute fehlen und der Markt allein keine lückenlose Versorgung gewährleisten kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) im Bereich Arzneimittelversorgung
Die Versorgung mit Medikamenten bleibt angespannt. Hier finden Sie verständlich erklärt Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Ursachen, Verantwortlichkeiten und was Betroffenen tun können.
Situation, Ursachen und bisherige Massnahmen
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Aktuell kann die Versorgung mit Arzneimitteln nicht in allen Fällen sichergestellt werden. Trotz bereits ergriffener Massnahmen bleibt die Arzneimittelversorgung angespannt. Der Bund realisiert nun weitere Massnahmen zur Stärkung der Arzneimittelversorgung.
Weitere Vorhaben
Versorgungssicherheit: Überblick der Vorhaben
Verschiedene Vorhaben sollen die sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medikamenten unterstützen: auf gesetzgeberischer, struktureller und politischer Ebene. Eine Übersicht.
Bundesrat will die Versorgung mit Medikamenten verbessern
Der Bundesrat will die Versorgung mit Medikamenten mit einem umfassenden Ansatz stärken, den er an seiner Sitzung vom 20. März 2026 verabschiedet hat. Ziel ist es, eine Überwachung der aktuellen Versorgungslage sicherzustellen sowie die Einfuhr, die Produktion und den Marktzugang von Arzneimitteln der Grundversorgung zu erleichtern, die im Alltag unentbehrlich sind, wie etwa Medikamente für chronisch kranke Patientinnen und Patienten. Die Massnahmen sollen zusammen mit den Akteuren der Gesundheitsversorgung kurz-, mittel- und langfristig gestaffelt umgesetzt werden. Einen Teil der Massnahmen beinhaltet der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft verabschiedet und dem Parlament überwiesen.
22. Oktober 2025
Arzneimittel: Expertengruppe unterbreitet dem Bundesrat Bericht zur Stärkung der Versorgung
Engpässe bei Arzneimitteln nehmen weltweit zu, auch in der Schweiz. Der Bundesrat hat daher bereits verschiedene Massnahmen getroffen, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Ergänzend haben das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) einer Expertengruppe den Auftrag gegeben, weitere kurzfristig umsetzbare Massnahmen zu prüfen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 über den Bericht informiert. Die Fachleute des Bundes prüfen nun, wie die Vorschläge der Expertengruppe umgesetzt werden können und wo es weitere Klärungen braucht. Das betrifft insbesondere rechtliche und finanzielle Aspekte. Der Bundesrat wird im Frühling über das weitere Vorgehen entscheiden.
20. Juni 2025
Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf
Der Bundesrat will die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Heilmitteln und anderen medizinischen Gütern stärken. Damit teilt er das grundsätzliche Anliegen der Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Der Bundesrat beurteilt die Initiative jedoch als zu wenig wirksam und zielgerichtet und stellt ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Dieser gibt dem Bund die Kompetenz, bei drohenden Engpässen gezielt einzugreifen und fokussiert auf vier Bereiche: Monitoring der Marktsituation, Beschaffung von Arzneimitteln, wirtschaftliche Anreize für die Herstellung sowie internationale Zusammenarbeit. An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat er die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf eröffnet.
30. April 2025
Bundesrat legt Leitlinien für die Ausweitung der Versorgung mit Medizinprodukten fest
An seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Bundesrat die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Motion 20.3211 zur Kenntnis genommen. Diese fordert, dass in der Schweiz auch Medizinprodukte aussereuropäischer Regulierungssysteme zugelassen werden können. Um eine ausreichende Versorgung mit Medizinprodukten sicherzustellen und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, hat der Bundesrat Leitlinien festgelegt und private Stellen mit den Kontrollaufgaben beauftragt.
29. April 2025
Verbesserter Zugang zu Medikamenten bei Engpässen – besonders für Kinderarzneimittel
Zur Überbrückung akuter Arzneimittelengpässe haben die Kantonsapothekerinnen und -apotheker der Schweiz (KAV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Swissmedic vereinbart, den Begriff «Notfall» in Artikel 49 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) vorübergehend auszuweiten. Damit können in der Schweiz nicht zugelassene oder nicht verfügbare Arzneimittel, die dringend benötigt werden, von Medizinalpersonen auch dann eingeführt und kurzfristig gelagert werden, wenn sie nicht nur für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten vorgesehen sind. Die neue Regelung ist eine Übergangslösung und gilt bis zum Inkrafttreten der laufenden gesetzlichen Anpassungen. Sie verbessert insbesondere die Versorgung mit dringend benötigten Kinderarzneimitteln.
19. Februar 2025
Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»: Bundesrat will mit Gegenentwurf Grundversorgung stärken
Eine gute Versorgung der Schweiz mit Medikamenten und anderen medizinischen Gütern ist für die Bevölkerung und für ein funktionierendes Gesundheitssystem zentral. Der Bundesrat teilt das generelle Anliegen der Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» und will die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln stärken. Der Bundesrat beurteilt die Initiative jedoch als zu wenig wirksam und zielgerichtet, um die Versorgungslage zu verbessern. Darum lehnt er die Volksinitiative ab und hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 das EDI beauftragt, bis im Sommer 2025 einen direkten Gegenentwurf auszuarbeiten. Dieser soll gezielt dort ansetzen, wo der Handlungsbedarf am dringendsten und die Wirkung am grössten ist, nämlich bei günstigen und häufig genutzten Medikamenten der Grundversorgung. Ausserdem möchte der Bundesrat mit dem Gegenentwurf Lücken in den Zuständigkeiten zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft schliessen.