Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf
Bern, 20.06.2025 — Der Bundesrat will die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Heilmitteln und anderen medizinischen Gütern stärken. Damit teilt er das grundsätzliche Anliegen der Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Der Bundesrat beurteilt die Initiative jedoch als zu wenig wirksam und zielgerichtet und stellt ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Dieser gibt dem Bund die Kompetenz, bei drohenden Engpässen gezielt einzugreifen und fokussiert auf vier Bereiche: Monitoring der Marktsituation, Beschaffung von Arzneimitteln, wirtschaftliche Anreize für die Herstellung sowie internationale Zusammenarbeit. An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat er die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf eröffnet.
Die im Herbst 2024 eingereichte Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» will die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln und medizinischen Gütern verbessern und die Zuständigkeiten für die Versorgungssicherheit dem Bund übertragen. Der Bund soll Rahmenbedingungen schaffen, um einen Mangel an wichtigen Heilmitteln und medizinischen Gütern zu verhindern. Die Forderungen der Initiative decken die gesamte medizinische Wertschöpfungskette ab, von Forschung und Entwicklung bis hin zur Abgabe von Heilmitteln und anderen medizinischen Gütern.
Die Versorgung mit medizinischen Gütern zu stärken ist auch dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Er hat am 19. Februar 2025 entschieden, einen direkten Gegenentwurf zu erarbeiten, der es dem Bund ermöglicht, einen umfassenden Überblick der Versorgungslage zu erhalten und zielgerichtete Massnahmen zur Stärkung der Versorgungsicherheit einzuleiten.
Mehr Kompetenzen für den Bund in der Medikamentenversorgung
Am häufigsten treten Versorgungsengpässe bei den günstigen Medikamenten auf, jenen mit abgelaufenem Patentschutz oder bei Generika. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzmittel, Impfstoffe oder Antibiotika. Die Verantwortung über die Versorgung mit diesen Medikamenten liegt vorrangig bei den Akteuren des Gesundheitssystems, und der Bund kann heute mangels entsprechender Kompetenzen nicht tätig werden. Er kann erst bei drohenden schweren Mangellagen lebenswichtiger Medikamente sowie in Epidemien/Pandemien zur Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten aktiv werden.
Der Bundesrat teilt deshalb das generelle Ziel der Initiative, die Kompetenzen des Bundes zu stärken. Der Initiativtext ist aber in diesem Punkt zu offen formuliert und umfasst auch Bereiche, die sich nicht auf die vorrangigen Versorgungsprobleme beziehen. Beispielsweise bei Vertrieb und Abgabe sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf durch den Bund. Auch im Bereich Forschung und Entwicklung sieht er keinen Grund für eine Anpassung auf Verfassungsebene. Er möchte fokussiert dort ansetzen, wo zentrales staatliches Handeln am effektivsten ist und der Markt allein keine lückenlose Versorgung gewährleisten kann.
Vier Bereiche im Fokus
Der direkte Gegenentwurf konzentriert sich auf vier Bereiche: Er sieht eine zentrale und aktive Marktüberwachung der Versorgungslage durch den Bund vor. Der Bund soll darüber hinaus bei Bedarf Massnahmen ergreifen können, um Versorgungsstörungen vorzubeugen oder zu beheben. Er soll insbesondere wirtschaftliche Anreize setzen, Beschaffungen tätigen, medizinische Güter selbst herstellen oder herstellen lassen können. Da Versorgungsstörungen primär globale Ursachen haben, soll der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich ein besonderes Gewicht verliehen und diese gezielt verstärkt werden. Diesen verfassungsmässigen Auftrag soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der Wirtschaft umsetzen.
An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat er die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf eröffnet. Sie dauert bis am 10. Oktober 2025.
Weitere Informationen
Vernehmlassungsunterlagen: Sicherheit in der Arzneimittelversorgung