Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Die Versorgung mit Medikamenten in der Schweiz kann nicht mehr in allen Fällen sichergestellt werden. Die bisher eingeleiteten Massnahmen zeigen noch nicht die gewünschte Wirkung. Der Bund prüft nun zusätzliche Massnahmen gegen Medikamentenengpässe.

Versorgungsengpässe mit Medikamenten (Arzneimittel und Impfstoffe) nehmen weltweit zu, auch in der Schweiz. Indikatoren für ihre Evidenz sind die Listen der Meldestelle beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) über Versorgungsstörungen oder von privaten Initiativen wie z.B. drugshortage.ch. Die Medien und die nationale Politik haben das Thema mehrfach aufgegriffen und verlangen nach Lösungen.
Betroffen sind verschiedene Medikamentengruppen, besonders aber Krebsmedikamente und Impfstoffe. Die Ursachen für Versorgungsengpässe und -lücken mit Arzneimitteln liegen in erster Linie bei ökonomischen Gesetzmässigkeiten:

  • Die Globalisierung führt mit ihrem ökonomischen Druck zu einer Zentralisierung der Herstellung auf wenige Standorte.
  • Die Nachfrageschwankungen sind hoch, besonders bei Impfstoffen.
  • Lean Management in der Lagerbewirtschaftung führt zu geringen Lagerbeständen am Ende der Versorgungskette.
  • Ausfälle oder Qualitätsprobleme in der Herstellungskette bleiben nicht lokal beschränkt, sondern wirken sich weltweit aus.


Um die Situation zu verbessern, müssen die bisherigen Massnahmen, die Bund und Kantone ergriffen haben, ergänzt werden. Zum einen braucht es eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Leistungserbringern und der Industrie sowie länderübergreifende Vorgehensweisen. Zum anderen braucht es Klarheit, mit welchen (zusätzlichen) Instrumenten eine möglichst grosse Wirkung zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgungssituation erzielt werden kann.

Hierzu hat das BAG einen Bericht erarbeitet, der die Zusammenhänge innerhalb der gesamten Versorgungskette (von der Herstellung, Lagerhaltung, Marktzugang bis zu Preisbildung und Vergütung) aufzeigt und einen Katalog von möglichen Massnahmen vorschlägt.
Der Bericht wurde vom Bundesrat am 16. Februar 2022 zur Kenntnis genommen. Ebenfalls hat er einen umfassenden Massnahmenkatalog zur vertieften Überprüfung verabschiedet.

Breiter Massnahmenkatalog zur vertieften Prüfung

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe (Bund, Kantone, Industrie, Forschung, weitere Akteure) soll nun die vorgeschlagenen Massnahmen prüfen und dem Bundesrat konkrete Umsetzungsvorschläge unterbreiten.

Es werden zum einen Massnahmen im nationalen Handlungsspielraum geprüft (etwa der Ausbau der Lagerhaltung für alle knappen Medikamente auf allen Stufen der Versorgungskette (Industrie und Kantone), die Ausweitung der Pflichtlagerhaltung über die lebensnotwendigen Wirkstoffe hinaus oder weitere Erleichterungen bei der Zulassung und beim Import). Zum andren sollen auch Lösungsansätze in anderen Ländern und die bestehenden und geplanten internationalen Initiativen untersucht werden.

Gesetze

Gesetzgebung Arzneimittel und Medizinprodukte

Das Heilmittelrecht besteht aus dem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) sowie den zugehörigen Verordnungen. Es wird regelmässig an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Medien

Letzte Änderung 11.09.2023

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Sektion Heilmittelrecht
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