Häufig gestellte Fragen (FAQ) im Bereich Arzneimittelversorgung
Die Versorgung mit Medikamenten bleibt angespannt. Hier finden Sie verständlich erklärt Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Ursachen, Verantwortlichkeiten und was Betroffenen tun können.
Wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Arzt, respektive Ihrer Apotheke. Diese prüfen, ob es ein alternatives Medikament gibt oder ob ausnahmsweise ein vergleichbares Medikament aus dem Ausland importiert werden kann.
Fragen Sie Ihre Ärztin oder Arzt, respektive Ihre Apotheke. Zudem können Sie sich direkt an die Firma wenden, welche das Medikament vertreibt (Angaben siehe Packung oder Packungsbeilage). Eine aktuelle Liste von fehlenden, meldepflichtigen Medikamenten ist auf der Webseite des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung BWL zu finden: Aktuelle Versorgungsstörungen (admin.ch).
Der direkte Gegenentwurf sieht eine zentrale und aktive Marktüberwachung der Versorgungslage durch den Bund vor. Der Bund soll darüber hinaus bei Bedarf Massnahmen ergreifen können, um Versorgungsstörungen vorzubeugen oder zu beheben. Er soll insbesondere wirtschaftliche Anreize setzen, Beschaffungen tätigen, medizinische Güter selbst herstellen oder herstellen lassen können. Da Versorgungsstörungen primär globale Ursachen haben, soll der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich ein besonderes Gewicht verliehen und diese gezielt verstärkt werden. Diesen verfassungsmässigen Auftrag soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der Wirtschaft umsetzen.
Der Bundesrat teilt das generelle Ziel der Initiative, die Kompetenzen des Bundes zu stärken. Der Initiativtext ist aber zu offen formuliert und umfasst auch Bereiche, die sich nicht auf die vorrangigen Versorgungsprobleme beziehen. Die Forderungen der Initiative decken nämlich die gesamte medizinische Wertschöpfungskette ab, von Forschung und Entwicklung bis hin zur Abgabe von Heilmitteln und anderen medizinischen Gütern, was nach Ansicht des Bundesrats zu weit greift und wenig zielführend ist. Beispielsweise bei Vertrieb und Abgabe sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf durch den Bund. Auch im Bereich Forschung und Entwicklung sieht er keinen Grund für eine Anpassung auf Verfassungsebene.
Die Sicherheit von Arzneimittel zum Schutz der Patientinnen und Patienten ist nach wie vor oberstes Ziel der schweizerischen Gesundheitspolitik und bildet auch den Rahmen für die Arbeiten im Zusammenhang mit den Optimierungsmassnahmen. Bei der Herstellung von Arzneimitteln sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die Herstellung hat nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen.
Medikamentenengpässe werden oft zu spät durch die Zulassungsinhaber gemeldet. Ihre Ärztin oder Arzt, respektive Ihre Apotheke kennen meist die von Versorgungsengpässen betroffenen Medikamente. Zudem ist eine aktuelle Liste von fehlenden, meldepflichtigen Medikamenten auf der Webseite des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung BWL zu finden: Aktuelle Versorgungsstörungen (admin.ch).
Wenn Sie auf ein bestimmtes Medikament angewiesen sind, können Sie Ihre Ärztin oder Arzt, respektive Apotheke bitten, frühzeitig nach Alternativen zu suchen, soweit möglich.Die Versorgung mit Medikamenten ist in der Schweiz vor allem Aufgabe der Wirtschaft. Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung in ihrem Kanton zuständig. Der Bund greift subsidiär ein, zu Beispiel im Fall einer schweren Mangellage mit der Freigabe von Pflichtlagern oder bei übertragbaren Krankheiten (Pandemie). Die Swissmedic achtet dabei auf die Sicherheit und Qualität der Medikamente.
Vor allem sind günstige Medikamente betroffen (Generika), weil sie oft im Ausland produziert werden (z.B. in Asien). Die Zentralisierung von Herstellungsschritten und das damit einhergehende höhere Risiko von Produktionsausfällen, regionale oder globale Krisen sowie starke Nachfrageschwankungen führen zu Verwerfungen der globalen Lieferketten. Die Pharmaindustrie in der Schweiz stellt vor allem innovative und teurere Medikamente her, die weniger von Versorgungsstörungen betroffen sind.
Die Lage bleibt schwierig. Manche Medikamente werden vom Markt zurückgezogen, weil sie sich für die Firmen kaum noch lohnen. Der Bundesrat hat deshalb im August 2024 neue Massnahmen beschlossen, um die Situation zu verbessern. Link zur Medienmitteilung: Bundesrat verstärkt Massnahmen gegen Engpässe bei den Arzneimitteln.
Ja, Spitäler oder Apotheken dürfen gewisse Medikamente selbst herstellen (Formula-Arzneimittel), wenn bestimmt Regeln eingehalten werden.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Kompetenzzentrum Versorgungssicherheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern