Strahlung, Radioaktivität & Schall
Strahlung ist überall: Jede und jeder begegnet dem Thema früher oder später, sei es als Bürgerin und Konsumentin, als Patient oder im Beruf. Vielerorts profitieren wir von Strahlung, man denke nur an die Röntgendiagnostik in der Medizin, andernorts müssen wir vorsichtig sein, zum Beispiel bei Radon oder UV-Strahlung.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen ionisierender und nichtionisierender Strahlung. Auf dem Strahlenspektrum finden Sie eine bildliche Darstellung der verschiedenen Strahlungsarten. Informieren Sie sich hier über mögliche Gefahren, Schutzmassnahmen und die Bewilligungsvoraussetzungen für den Umgang mit Strahlung.
Strahlung und Gesundheit
Strahlung ist allgegenwärtig. Sie nützt z. B. in der Medizin, birgt aber auch Gefahren. Zu hohe Strahlung, Radioaktivität oder Radon bergen Risiken – sei es am Arbeitsplatz, im Privatleben oder für die Umwelt.
Hauptaufgaben des BAG im Strahlenschutz
Das BAG beaufsichtigt bewilligte Anwendungen mit ionisierender Strahlung, misst die Radioaktivität in der Umwelt, Radon und Radium und entwickelt Schutzstrategien für nichtionisierende Strahlung.
Informationen für Betriebe, Arbeitnehmende und sachkundige Personen
Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für den Umgang mit ionisierender und nichtionisierender Strahlung und Schall.
Ionisierende Strahlung und Radioaktivität
Zur ionisierenden Strahlung gehören Röntgen- und Gammastrahlung, sowie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung. Die wichtigste Eigenschaft der ionisierenden Strahlung ist, dass sie genügend Energie hat, um Atome und Moleküle zu ionisieren.
Radioaktive Stoffe senden ionisierende Strahlung aus. Natürliche radioaktive Stoffe kommen zum Beispiel in lebenden Organismen vor, das heisst auch im Menschen oder in den Böden und dem Gestein der Erdkruste. In der Medizin, in Forschung und Technik sowie bei der Nutzung der Kernenergie werden ionisierende Strahlung und radioaktive Substanzen eingesetzt und künstlich erzeugt.
Strahlenanwendungen in der Medizin
In der Medizin nutzt man die besonderen Eigenschaften der ionisierenden Strahlung für Bildgebung und Therapie. Hier finden Sie kurze Beschreibungen dieser Anwendungen.
Radioaktivität in der Umwelt
Das BAG überwacht die Ausbreitung natürlicher und künstlicher Radioaktivität in Atmosphäre und Umwelt, insbesondere rund um Kernanlagen, Industriebetriebe, Forschungsinstitute und Spitäler.
Radon
Radon ist ein natürliches, radioaktives Gas, das aus dem Boden in Gebäude gelangen kann. Finden Sie hier Informationen zur Schutzstrategie und dem Aktionsplan 2021-2030.
Radioaktive Materialien und Abfälle
Radioaktive Stoffe sind in Medizin, Industrie und Forschung unverzichtbar. Beim Umgang, Transport und der Entsorgung ist ein sachgerechtes Vorgehen unerlässlich.
Radiologische Ereignisse und Notfallvorsorge
Das BAG hat den Auftrag, Bevölkerung und Umwelt vor ionisierender Strahlung zu schützen. Dazu gehören auch die Notfallvorsorge und der Umgang mit radiologischen Ereignissen.
Nichtionisierende Strahlung und Schall
Unter nichtionisierende Strahlung (NIS) fallen die ultraviolette (UV) Strahlung, das sichtbare Licht, die Infrarotstrahlung sowie die elektromagnetischen Felder (EMF). Die ultraviolette Strahlung, das sichtbare Licht und die infrarote Strahlung bilden den energiereicheren Bereich der NIS und werden unter dem Begriff der optischen Strahlung zusammengefasst.
Typische Quellen optischer Strahlung sind die Sonne, Lampen, Laser oder Solarien. Die nicht unter die optische Strahlung fallenden elektromagnetischen Felder bilden den energieärmeren Bereich der NIS und werden vor allem technisch erzeugt wie beispielsweise durch Induktionskochherde oder bei Mobiltelefonen.
Nichtionisierende Strahlung: Elektromagnetische Felder (EMF), UV, Laser und Licht
Das BAG erfasst die Exposition der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung und verfolgt die Forschung über mögliche biologische und gesundheitliche Auswirkungen.
Schall
Hohe Schallpegel können dem Gehör schaden. Lautstärke und Dauer sind entscheidend - je lauter, desto schneller ist das Gehör in Gefahr. Schützen Sie ihr Gehör, um Musik auch künftig zu geniessen.
Verordnungen und Gesetzgebung
Gesetzgebung Strahlenschutz
Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.
Gesetzgebung nichtionisierende Strahlung und Schall
Solarien, Laserbehandlungen, Laserpointer, Veranstaltungen mit Schall oder Lasershows: Das Bundesgesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall schützt die Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen.
Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes
Im Rahmen der Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes StSG wurde unter anderem das das Verursacherprinzip präzisiert. Der Bundesrat verabschiedete die Vorlage zuhanden des Parlaments am 27.11.2024.
Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz
Das Eidgenössische Departement des Innern EDI eröffnete am 14. Oktober 2015 das Anhörungsverfahren zu den revidierten Verordnungen im Strahlenschutz. Dieses Verfahren dauerte bis zum 15. Februar 2016.