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Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes

Das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz (StSG) muss präzisiert werden. Dies vor allem, um die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten und für Sanierungen von radiologischen Altlasten zu regeln. So sollen die Betreiber der Kernkraftwerke (KKW) per Gesetz verpflichtet werden, die Kosten für die Verteilung von Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern rund um ein Kernkraftwerk zu übernehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.11.2024 die entsprechende Gesetzesvorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern