Radioaktive Materialien und Abfälle
Radioaktive Materialien sind in zahlreichen Anwendungen in Medizin, Industrie und Forschung ein unerlässliches Hilfsmittel. Es ist jedoch von von grösster Bedeutung, dass beim Umgang, dem Transport und der Entsorgung dieser Stoffe sachgerecht vorgegangen wird.
Umgang, Transport und Entsorgung
Umgang mit radioaktiven Materialien
Jeglicher Umgang mit radioaktiven Materialien, deren Aktivität über der Bewilligungsgrenze (LA) liegt, ist bewilligungspflichtig. Hier finden Sie weiterführende Informationen.
Transport von radioaktiven Materialien
Für den Transport von radioaktiven Materialien braucht es in der Regel eine Bewilligung des BAG. Eine Ausnahme bilden freigestellte Versandstücke gemäss ADR. Spezialisierte Transportunternehmen sind dafür ausgerüstet, radioaktive Materialien fachgerecht zu befördern.
Entsorgung radioaktiver Abfälle
Das BAG koordiniert die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung.
Radiologische Altlasten (Radium) und herrenloses radioaktives Material
Aktionsplan Radium 2015 – 2023
Der Bundesrat hat den Aktionsplan Radium 2015-2023 verabschiedet, um das Problem der Radiumaltlasten aus der Uhrenindustrie zu lösen.
Herrenloses radioaktives Material
Entsorgungs- und Recyclingbetriebe sind immer wieder mit nicht deklariertem radioaktivem Material konfrontiert. Sie müssen dieses erkennen und sicherstellen. Hier finden Sie geeignete Überwachungsverfahren und Messmittel.
Radioaktives Material in Schmuck
In verschiedenen Bereichen (Medizin, Industrie, Forschung) wird mit radioaktiven Materialien umgegangen. Jeglicher Umgang mit radioaktiven Materialien deren Aktivität über der Bewilligungsgrenze (LA) liegt ist bewilligungspflichtig.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern