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Veröffentlicht am 21. Januar 2025

Umgang mit radioaktiven Materialien

In verschiedenen Bereichen in der Medizin, der Industrie und der Forschung wird mit radioaktiven Materialien umgegangen. Jeglicher Umgang mit radioaktiven Materialien, deren Aktivität über der Bewilligungsgrenze (LA) liegt, ist bewilligungspflichtig.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern