Umgang mit radioaktiven Materialien
In verschiedenen Bereichen in der Medizin, der Industrie und der Forschung wird mit radioaktiven Materialien umgegangen. Jeglicher Umgang mit radioaktiven Materialien, deren Aktivität über der Bewilligungsgrenze (LA) liegt, ist bewilligungspflichtig.
Umgang mit offenen oder geschlossenen radioaktiven Materialien oberhalb der Bewilligungsgrenze (LA) gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV) Anhang 3 Spalte 10, unterliegt der Bewilligungspflicht.
Das heisst, dass vor dem Umgang mit radioaktiven Materialien beim BAG eine entsprechende Bewilligung beantragt werden muss. Als «Umgang» werden Tätigkeiten verstanden, die eine Gefährdung durch ionisierende Strahlung mit sich bringen können, zum Beispiel:
- Bearbeiten radioaktiver Materialien;
- Handel mit radioaktiven Materialien;
- Transport radioaktiver Materialien;
- Lagern von radioaktiven Materialien;
- Verwenden radioaktiver Materialien.
Strahlenschutz: Bewilligungen, Voraussetzungen und Aufsicht
Hier finden Betriebe allgemeine Informationen zum Strahlenschutz und zum Bewilligungsverfahren, unseren Wegleitungen und zu den Kontaktpersonen.
RPS: das Portal für Bewilligungen im Strahlenschutz
Die Bewilligungsverfahren für den Umgang mit ionisierender Strahlung basieren auf der Strahlenschutzgesetzgebung. Gesuche und Meldungen können via Onlineportal RPS gemacht werden.
Ausbildung im Strahlenschutz
Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit ausgebildet werden. Für die meisten Tätigkeiten müssen dazu zusätzliche und anerkannte Strahlenschutzkurse absolviert werden.
Gesetzgebung Strahlenschutz
Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.
Wegleitungen für Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe
In der Gesetzgebung sind grundsätzliche technische Anforderungen aufgeführt. Die Wegleitungen erläutern den Vollzug dieser Anforderungen im Bereich Röntgenanlagen und Umgang mit ionisierender Strahlung.
Kontaktpersonen Bewilligungen und Aufsicht im Strahlenschutz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Strahlenschutz beraten und unterstützen die Anwender ionisierender Strahlung in administrativen und technischen Fragen zum Bewilligungswesen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern