Transport von radioaktiven Materialien
Für den Transport von radioaktiven Materialien braucht es in der Regel eine Bewilligung des BAG. Eine Ausnahme bilden freigestellte Versandstücke gemäss ADR. Spezialisierte Transportunternehmen sind dafür ausgerüstet, radioaktive Materialien fachgerecht zu befördern.
In der Schweiz ist der Transport von Gefahrengütern den Regelwerken ADR/SDR (Strasse) bzw. RID (Schiene) unterstellt. Radioaktive Materialien gelten als Gefahrengut der Klasse 7. Wer nicht-freigestellte radioaktive Materialien versenden oder transportieren will, benötigt eine spezielle Ausbildung und eine entsprechende Bewilligung.
Bewilligungsbehörden
Das BAG ist die Bewilligungsbehörde für Transporte radioaktiver Stoffe im «MIF-Bereich» (Medizin, Industrie, Forschung). Auf der BAG-Seite «RPS: das Portal für Bewilligungen im Strahlenschutz» finden Sie weitere Informationen zu den Bewilligungsvoraussetzungen und den Link zum Online-Portal des BAG.
Für Tansporte radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) die Bewilligungsbehörde.
Transportunternehmen
Verschiedene Transportunternehmen in der Schweiz (und im Ausland) sind befugt, Gefahrentransporte der Klasse 7 durchzuführen. Für Preise und Offerten bitten wir Sie, sich direkt mit den Unternehmen in Verbindung zu setzen.
Aufgelistet in alphabetischer Reihenfolge.
Ihr Unternehmen verfügt über eine Bewilligung für den Transport von radioaktivem Gefahrgut in der Schweiz, ist aber nicht aufgelistet? Melden Sie sich bei der Abteilung Strahlenschutz (str@bag.admin.ch), wenn Sie in die Liste aufgenommen werden möchten.
Weitere Informationen
Weiterführende Themen
Strahlenschutzausbildung für den Transport von radioaktiven Materialien
Der Strahlenschutz-Sachverstand für den Transport von radioaktiven Materialien kann durch den Besuch eines anerkannten Kurses erworben werden. Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.
RPS: das Portal für Bewilligungen im Strahlenschutz
Die Bewilligungsverfahren für den Umgang mit ionisierender Strahlung basieren auf der Strahlenschutzgesetzgebung. Gesuche und Meldungen können via Onlineportal RPS gemacht werden.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern