Transport von radioaktiven Materialien
Für den Transport von radioaktiven Materialien braucht es eine Bewilligung des BAG (Ausnahme: freigestellte Versandstücke gemäss ADR). Spezialisierte Transportunternehmen sind dafür ausgerüstet, radioaktive Materialien fachgerecht zu befördern.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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