Revisionspaket 1: Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende
Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ausgesprochen. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Aufgrund dieser Änderung wird zurzeit das Verordnungsrecht angepasst.
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden. Bei der Klärung der Frage müssen auch die Angehörigen einbezogen werden. Das Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 mit 60,2 Prozent der Stimmen Ja gesagt zum Vorschlag von Bundesrat und Parlament.
Aufgrund der Gesetzesänderung ist der Bundesrat daran, das Verordnungsrecht zu überarbeiten. Er hat vom 1. Mai bis zum 21. August 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung werden zurzeit ausgewertet. Die Unterlagen zur Vernehmlassung und die Stellungnahmen finden sich auf der Seite der Bundeskanzlei: Vernehmlassung 2024/18.
Neben der hier aufgeführten Anpassung des Verordnungsrechts findet parallel eine zweite Überarbeitung der Transplantationsgesetzgebung statt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite: Revisionspaket 2: Optimierung des Vollzugs im Bereich Transplantation.
Einführung frühestens im Frühling 2027
Die Widerspruchsregelung kann frühestens im Frühling 2027 eingeführt werden. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Er hängt davon ab, wann die e-ID (staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis) in der Schweiz zur Verfügung stehen wird. Diese kann voraussichtlich für eine eindeutige und sichere Identifikation im Organ- und Gewebespenderegister verwendet werden. In diesem elektronischen Register wird man festhalten können, ob man nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Informationen zum Stand der Einführung der e-ID finden Sie hier: Elektronische Identität e-ID.
Bis zur Einführung der Widerspruchsregelung gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungsregelung: Nach dem Tod dürfen nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn dafür eine Zustimmung vorliegt. Weitere Angaben dazu unter: Organspende nach dem Tod: Halten Sie Ihren Willen schriftlich fest.
Indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative
Die angenommene Änderung des Transplantationsgesetzes war ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten», die am 22. März 2019 eingereicht worden war. Die Volksinitiative forderte ebenfalls die Einführung einer Widerspruchsregelung, ohne aber die Rechte der Angehörigen explizit zu regeln. Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Initiative deshalb ab. Mit der vom Volk am 15 Mai 2022 angenommenen erweiterten Widerspruchsregelung werden die Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen.
Chronologie der Ereignisse
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern