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Medikamente & Medizinprodukte

Forschung und technologischer Fortschritt machen es möglich: Immer mehr neue medizinische Produkte entstehen. Dabei soll die Gesundheit von Mensch und Tier geschützt bleiben. Deshalb regelt der Bund den Umgang mit den Heilmitteln.

Icon einer Pille mit einem medizinischen Kreuz

Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) regelt den Umgang mit Heilmitteln. Im Zentrum steht der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel sollen in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Folgende Aspekte sind im Gesetz zentral:

  • Anwendungssicherheit: Heilmittel werden ihrem Zweck entsprechend und massvoll verwendet.
  • Produktsicherheit: Nur qualitativ hochstehende und wirksame Heilmittel werden in Verkehr gebracht und angewendet.
  • Versorgungssicherheit: Eine sichere und geordnete Versorgung mit Heilmitteln einschliesslich fachlicher Information und Beratung wird im ganzen Land angeboten.

Heilmittel umfassen Arzneimittel und Medizinprodukte

Heilmittel werden bei der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderung eingesetzt. Dabei gilt es zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten zu unterscheiden:

Arzneimittel sind Produkte chemischen oder biologischen Ursprungs, die zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden.

Medizinprodukte sind Produkte, die für die medizinische Verwendung bestimmt sind oder angepriesen werden, wenn die Hauptwirkung nicht durch ein Arzneimittel erreicht wird. Zu den Medizinprodukten zählen auch Instrumente, Apparate, In-vitro-Diagnostika, Software und andere Gegenstände bzw. Stoffe.

Betreuung des Heilmittelgesetzes

Wir betreuen das Heilmittelgesetz und die entsprechenden Bundesratsverordnungen. Zum Nutzen von Patientinnen und Patienten schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für den bestmöglichen Umgang mit qualitativ hochwertigen, sicheren und wirksamen Heilmitteln. Wichtige Anliegen sind die Produktesicherheit, der zweckentsprechende und massvolle Umgang mit Heilmitteln sowie ihre Erhältlichkeit.

Das Heilmittelgesetz HMG ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft und hat sich grundsätzlich bewährt. Das Gesetz wurde seither in zwei Etappen revidiert. Die Änderungen im Rahmen der ordentlichen Revision des HMG (2. Etappe) und das entsprechende Ausführungsrecht sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Nachhaltige und wirkungsorientierte Weiterentwicklung des Heilmittelrechts

Das Heilmittelrecht soll interdisziplinär, nachhaltig und wirkungsorientiert entwickelt werden. Dabei wird dem Wertewandel in der Gesellschaft, den Veränderungen von Wissenschaft und Technik sowie der wirtschaftlichen Dynamik Rechnung getragen.

Aktuelle Themen

Erleichterte Abgabe von Arzneimitteln der Liste B

Seit Januar 2019 dürfen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel (Abgabekategorie B) rezeptfrei an Patientinnen und Patienten abgeben. Die Abgabekategorie C wurde aufgehoben.

Medizinprodukterecht

Die Schweiz hat ihr Medizinprodukterecht umfassend und in enger Anlehnung an die EU-Verordnungen für Medizinprodukte (MDR und IVDR) überarbeitet. Die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte werden dadurch erhöht.

Bessere Versorgung mit Medikamenten

Bei einigen Medikamenten des Alltags gibt es regelmässig Engpässe bei der Versorgung. Wer ist zuständig, wenn ein Medikament nicht geliefert werden kann? Was tut der Bund für die Patientinnen und Patienten, für die Spitäler und Pflegeheime?

Kinderarzneimittel

Ein nationales Verzeichnis mit Empfehlungen zur Arzneimitteldosierung bei Kindern (SwissPedDose) stellte der Bund den Gesundheitsfachpersonen von 2018 bis 2025 zur Verfügung.

Bekämpfung von Heilmittelfälschungen

Der Handel mit gefälschten Heilmitteln nimmt weltweit zu. Er stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar und erfordert international koordinierte Gegenmassnahmen.

Medizinische Anwendung von Cannabis

Cannabis ist in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde jedoch im August 2022 aufgehoben.

Tierarzneimittel

Arzneimittel für Tiere werden durch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen und nach der Zulassung im Markt überwacht. Sie unterliegen den Bestimmungen des Heilmittelgesetzes (HMG) und seinen Verordnungen.

Teilrevision des Heilmittelgesetzes 3b

Teaser-Text (wird durch Lead automatisch überschrieben, kann danach angepasst werden)

Teilrevision des Heilmittelgesetzes

Die Botschaft zur dritten Änderung des Heilmittelgesetztes wurde am 3. September 2025 an das Parlament überwiesen. Hier finden Sie Informationen und Unterlagen.

Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht (ITW)

Die Gewährung von Vorteilen jeglicher Art darf die Verschreibung, Anwendung oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht beeinflussen. Erhaltene Rabatte und Rückvergütungen sind auszuweisen und dem Versicherer oder den Versicherten weiterzugeben.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Heilmittelrecht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern