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Veröffentlicht am 5. Dezember 2018

Tierarzneimittel

Arzneimittel für Tiere werden durch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen und nach der Zulassung im Markt überwacht. Sie unterliegen den Bestimmungen des Heilmittelgesetzes (HMG) und seinen Verordnungen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Heilmittelrecht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern