Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht (ITW)
Die Gewährung von Vorteilen jeglicher Art darf die Verschreibung, Anwendung oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht beeinflussen. Erhaltene Rabatte und Rückvergütungen sind auszuweisen und dem Versicherer oder den Versicherten weiterzugeben.
ITW: Darum geht es
Gewährte Vorteile dürfen die Verschreibung, Anwendung oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht beeinflussen.
Strafverfolgung im Bereich ITW
Das BAG vollzieht die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht von Vergünstigungen («ITW»). Zudem ist das BAG für die strafrechtliche Verfolgung von Verstössen gegen diese Regelungen zuständig.
FAQ im Bereich ITW
Das BAG hat eine Auswahl von häufig gestellten Fragen und deren Antworten zur Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln zusammengestellt.
ITW: Informationsschreiben
Die Versicherungen sowie die Leistungserbringer sind auf dieser Seite über ihre Pflicht zur Weitergabe von Vergünstigungen informiert.
ITW-Whistleblowing-Plattform
Die ITW-Whistleblowing Plattform des BAG für Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht (ITW) bei Heilmitteln ermöglicht die Meldung von allfälligen Verstössen gegen die ITW Bestimmungen.