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FAQ im Bereich ITW

Das BAG hat eine Auswahl von häufig gestellten Fragen und deren Antworten zur Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln zusammengestellt.

News zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht bei Heilmitteln

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I. Integrität (Art. 55 HMG/Art. 3-9 VITH)

A. Geltungsbereich

B. Gebührende/nicht gebührende Vorteile

C. Weiter- und Fortbildungen (Art. 5 und 6 VITH)

D. Abgeltung gleichwertiger Gegenleistungen

II. Transparenz (Art. 56 HMG/Art. 8 und 10 VITH)

A. Geltungsbereich

B. Rabatte und Rückvergütungen

III.Marktüberwachung durch das BAG (Art.11 VITH)

IV. Weitergabepflicht (Art. 56 Abs. 3 und 3bis KVG /Art. 76a - 76c KVV)

V. ITW-Whistleblowing-Plattform

Änderungshistorie

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Team Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern