Bewilligungen von Pilotversuchen nach dem BetmG
Das BAG kann Bewilligungen für örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte wissenschaftliche Pilotversuche für die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken erteilen, wenn damit neue Erkenntnisse im Umgang mit Cannabis gewonnen werden können.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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