Pilotversuche mit Cannabis
Seit dem 15. Mai 2021 ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft. Sie ermöglicht Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu «Genusszwecken». Die Versuche sollen eine wissenschaftliche Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung liefern.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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