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Pilotversuche mit Cannabis

Seit dem 15. Mai 2021 ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft. Sie ermöglicht Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu «Genusszwecken». Die Versuche sollen eine wissenschaftliche Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung liefern.

Am 25. September 2020 hat das Parlament eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) verabschiedet. Diese Revision schafft mit dem neuen Artikel 8a BetmG die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich und zeitlich begrenzten, wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis.

Die Gesetzesänderung ist seit dem 15. Mai 2021 in Kraft und auf zehn Jahre befristet. Die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten zum Gesuchverfahren sind in der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt (siehe unter Dokumente).

Weitere Fragen zu den Pilotversuchen

Ablauf der Pilotversuche mit Cannabis

Ablauf der Pilotversuche mit Cannabis.  Koordiniertes Einreichen der Gesuche, Prüfung und Bewilligung der Gesuche durch BAG, Start Pilotversuche, Rekrutierung Teilnehmende, Durchführung Pilotversuche, Auswertung der Daten und Kommunikation. Die Pilotversuche bilden die wissenschaftliche Grundlage für eine zukünftige gesetzliche Regelung mit Cannabis.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern