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Veröffentlicht am 13. März 2025

Herstellung von Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis für die Pilotversuche nach Art. 8a BetmG

Die Herstellung von Produkten mit Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis («Cannabisprodukte»), die im Rahmen von Pilotversuchen nach Artikel 8a Betäubungsmittelgesetz (BetmG) abgegeben werden, erfordert eine Ausnahmebewilligung des BAG.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern