Anbau von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis für die Pilotversuche nach Artikel 8a BetmG
Der Anbau von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis, die im Rahmen von Pilotversuchen nach Artikel 8a des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) abgegeben werden, erfordert eine Ausnahmebewilligung des BAG.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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