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Veröffentlicht am 13. März 2025

Anbau von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis für die Pilotversuche nach Artikel 8a BetmG

Der Anbau von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis, die im Rahmen von Pilotversuchen nach Artikel 8a des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) abgegeben werden, erfordert eine Ausnahmebewilligung des BAG.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern