Kennzahlen zu Bewilligungen im Bereich Transplantation
Diese Seite gibt einen Überblick über die erteilten Bewilligungen in der Transplantationsmedizin in der Schweiz.
Schweizer Spitäler, die Organe transplantieren, benötigen eine Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit. Ebenfalls eine Bewilligung braucht, wer Gewebe oder Zellen lagert, importiert oder exportiert, um sie später zu transplantieren.
Bewilligungen für die Transplantation von Organen
Sieben Spitäler dürfen in der Schweiz Organe transplantieren. Dabei handelt es sich um die fünf Universitätsspitäler (Basel, Bern, Genf, Lausanne, Zürich), das Kinderspital Zürich und das Kantonsspital St. Gallen. Spitäler die eine Bewilligung für Organtransplantationen haben, werden Transplantationszentren genannt. Details zu den Transplantationszentren finden Sie auf der folgenden Seite:
Welche Bewilligungen den einzelnen Zentren erteilt wurden, finden Sie detailliert unter dem folgenden Link:
Bewilligungen für die Transplantation menschlicher Organe
Bewilligungen für die Lagerung von Geweben oder Zellen
Eine Bewilligung kann für ein einzelnes Gewebe erteilt werden (z.B. nur Augenhornhaut), oder aber für mehrere Gewebe wie Knochen und Knorpel zusammen. Die Institutionen und deren Bewilligungen sind unter dem folgenden Link aufgelistet:
Bewilligungen für Lagerung, Ein- und Ausfuhr menschlicher Gewebe, Zellen oder Organe
Bewilligungen für die Ein- oder Ausfuhr von Geweben oder Zellen
Eine Bewilligung kann nur für die Einfuhr, nur für die Ausfuhr oder für beides gültig sein. Zudem kann eine Bewilligung für ein einzelnes Gewebe oder für mehrere ausgestellt sein. Die Institutionen und deren Bewilligungen sind unter dem folgenden Link aufgelistet:
Bewilligungen für Lagerung, Ein- und Ausfuhr menschlicher Gewebe, Zellen oder Organe
Inhaltsverzeichnis
Melde- und Bewilligungspflichten für Fachleute der Transplantationsmedizin
Die folgenden Informationen richten sich an Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, Institutionen und Firmen, die im Bereich der Transplantation tätig sind. Die Seite zeigt, welche Tätigkeiten einer gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligung bedürfen und welche gemeldet werden müssen.
Weiterführende Themen

Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
Transplantationen können Leben retten oder die Lebensqualität verbessern. Das Transplantationsgesetz regelt in der Schweiz die Spende wie auch die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Erfahren Sie hier, was es braucht, damit eine Transplantation möglich wird.
Wirksamkeitsprüfung des Transplantationsgesetzes
Die Wirksamkeit des Transplantationsgesetzes wird laufend überprüft. Dazu werden systematisch Daten erhoben und interpretiert (Monitoring und Evaluation).
Medizinische Aspekte von Gewebe- und Zelltransplantationen
Viele Gewebe lassen sich einfacher transplantieren als Organe. Auch die Gefahr einer Abstossung ist meist geringer als bei Organen. Blut-Stammzellen werden hauptsächlich im Rahmen der Behandlung der Leukämie transplantiert.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern