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Bewilligungen für Lagerung, Ein- und Ausfuhr menschlicher Gewebe, Zellen oder Organe

Wer Gewebe, Zellen oder nicht zuteilungspflichtige Organe lagert oder ein- oder ausführt braucht eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Die erteilten Bewilligungen sind hier aufgeführt.

a) Lagerung

b) Ein- oder Ausfuhr

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern