Bewilligungen für Lagerung, Ein- und Ausfuhr menschlicher Gewebe, Zellen oder Organe
Wer Gewebe, Zellen oder nicht zuteilungspflichtige Organe lagert oder ein- oder ausführt braucht eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Die erteilten Bewilligungen sind hier aufgeführt.
a) Lagerung
b) Ein- oder Ausfuhr
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Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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