Melde- und Bewilligungspflichten für Fachleute der Transplantationsmedizin
Die folgenden Informationen richten sich an Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, Institutionen und Firmen, die im Bereich der Transplantation tätig sind. Die Seite zeigt, welche Tätigkeiten einer gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligung bedürfen und welche gemeldet werden müssen.
arTx – System für Gesuche und Meldungen
arTx (authorisation and reporting system in the field of transplantation) bietet Ihnen die Möglichkeit, Gesuche für die Einfuhr, Ausfuhr oder Lagerung von Geweben und Zellen sowie Gesuche für die Transplantation von Organen einzureichen. Weiter können Sie im arTx die jährlichen Meldungen erfassen und einreichen. arTx ermöglicht Ihnen ebenfalls den Überblick über Ihre bestehenden Bewilligungen und Meldungen der letzten Jahre. Zudem können Sie Gesuche einreichen zur Bekanntgabe von Daten aus den beiden Systemen SOAS (Swiss Organ Allocation System) oder SwissKiPaDoS (Swiss Kidney Paired Donation System) durch das BAG für Forschungszwecke.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern