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Bewilligungen für die Transplantation menschlicher Organe

Wer menschliche Organe transplantiert, braucht dafür eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (Art. 27 Transplantationsgesetz). Die erteilten Bewilligungen sind hier aufgeführt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern