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Gesuche & Bewilligungen im Bereich Transplantation

In der Transplantationsmedizin gewährleisten Melde- und Bewilligungspflichten eine effiziente Kontrolle und schützen die Bevölkerung wirksam vor Missbräuchen. Zudem kontrolliert das BAG, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Informieren Sie sich hier über die erteilten Bewilligungen in der Transplantationsmedizin und finden Sie auch Antworten auf häufige Fragen zu Meldungen, Gesuchen und Bewilligungen.

Melde- und Bewilligungspflichten für Fachleute der Transplantationsmedizin

Die folgenden Informationen richten sich an Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, Institutionen und Firmen, die im Bereich der Transplantation tätig sind. Die Seite zeigt, welche Tätigkeiten einer gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligung bedürfen und welche gemeldet werden müssen.

arTx – System für Gesuche und Meldungen

arTx (authorisation and reporting system in the field of transplantation) bietet Ihnen die Möglichkeit, Gesuche für die Einfuhr, Ausfuhr oder Lagerung von Geweben und Zellen sowie Gesuche für die Transplantation von Organen einzureichen. Weiter können Sie im arTx die jährlichen Meldungen erfassen und einreichen. arTx ermöglicht Ihnen ebenfalls den Überblick über Ihre bestehenden Bewilligungen und Meldungen der letzten Jahre. Zudem können Sie Gesuche einreichen zur Bekanntgabe von Daten aus den beiden Systemen SOAS (Swiss Organ Allocation System) oder SwissKiPaDoS (Swiss Kidney Paired Donation System) durch das BAG für Forschungszwecke.

Bewilligungen für die Transplantation menschlicher Organe

Wer menschliche Organe transplantiert, braucht dafür eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (Art. 27 Transplantationsgesetz). Die erteilten Bewilligungen sind hier aufgeführt.

Bewilligungen für Lagerung, Ein- und Ausfuhr menschlicher Gewebe, Zellen oder Organe

Wer Gewebe, Zellen oder nicht zuteilungspflichtige Organe lagert oder ein- oder ausführt braucht eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Die erteilten Bewilligungen sind hier aufgeführt.

Nicht mehr gültige Bewilligungen in der Transplantationsmedizin

Liste der im Jahr 2025 abgelaufenen, sistierten, zurückgezogenen oder nicht erneuerten Bewilligungen.

Coronavirus: Empfehlungen für Gewebeeinrichtungen, Transplantationszentren und Entnahmezentren

Auch im Bereich der Transplantationsmedizin müssen die Menschen vor der Übertragung des Coronavirus geschützt werden. Hier finden Fachpersonen und Institutionen Links auf entsprechende Empfehlungen und Vorgaben, die im Rahmen der Spende von Organen, Geweben und Blut-Stammzellen zu beachten sind.