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Genetische und pränatale Tests im medizinischen Bereich

Genetische und pränatale Tests im medizinischen Bereich werden meistens von Ärztinnen und Ärzten veranlasst. In bestimmten Fällen dürfen auch andere Medizinalpersonen Gentests veranlassen. Die Laboratorien benötigen eine Bewilligung des BAG.

Welche genetischen Tests gehören in den medizinischen Bereich?

Dem medizinischen Bereich werden genetische Untersuchungen zugeordnet, die Krankheiten und Krankheitsveranlagungen oder andere medizinisch relevante Eigenschaften abklären. Sie umfassen beispielsweise Tests auf:

  • monogene Erbkrankheiten, wie spinaler Muskelatrophie, Blutgerinnungsstörungen, zystischer Fibrose und weiteren Stoffwechselstörungen,
  • Chromosomenstörungen, wie Trisomie 21,
  • multifaktorielle Krankheiten, wie Diabetes Typ-2,
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten, wie Laktoseintoleranz oder Glutenunverträglichkeit,
  • Suchtpotenzial und -verhalten,
  • Infektanfälligkeit,
  • erhöhte Anfälligkeit für Sportverletzungen,
  • Allergie- oder Entzündungsrisiken, Hauterkrankungen,
  • psychische Störungen, Entwicklungs- und Intelligenzstörungen sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.

Genetische Tests im medizinischen Bereich werden je nach ihrem Zweck wie folgt eingeteilt:

Welche Anforderungen gelten für genetische Tests im medizinischen Bereich?

Wer darf genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich veranlassen?

Nur bestimmte Fachpersonen dürfen genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich veranlassen. Sie müssen zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung befugt sein (i.d.R. mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung). Dies gilt auch für Fachpersonen mit einem anerkannten ausländischen Abschluss.

Detaillierte Informationen finden sich in «Genetische Untersuchungen beim Menschen: Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen» (Ziff. 4.2) unter «Weitere Informationen: Dokumente».

Welche Laboratorien dürfen genetische Tests im medizinischen Bereich durchführen?

Genetische Tests im medizinischen Bereich dürfen in der Schweiz nur in einem vom BAG bewilligten Laboratorium durchgeführt werden, das nach SN ISO 15189 oder SN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist (siehe «Weitere Informationen: Links») oder in einem entsprechend qualifizierten Labor im Ausland (vgl. «Durchführung im Ausland», siehe weiter oben).

Eine Liste der vom BAG bewilligten Laboratorien sowie detaillierte Informationen für Laboratorien finden sich unter Zyto- und molekulargenetische Untersuchungen.

Medizinische Laboratorien werden nur noch nach der Norm ISO 15189 akkreditiert. Es gelten Übergangsbestimmungen. Für weitere Informationen siehe Internetseite der SAS: Akkreditierung von medizinischen Laboratorien nur noch nach der Norm ISO 15189.

Was gilt für pränatale Untersuchungen?

Pränatale genetische Tests

Für pränatale genetische Tests gelten die gleichen Anforderungen wie für andere genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich.

Pränatale Risikoabklärungen

Mit einer pränatalen Risikoabklärung kann ein mögliches Risiko für Trisomie 21 und weitere Beeinträchtigungen des Fötus ermittelt werden (z.B. mittels Ersttrimestertest, Ultraschalluntersuchung). Es handelt sich dabei aber nicht um eine genetische Untersuchung, da keine eindeutigen Informationen über das Erbgut gewonnen werden. Dennoch sind diese Abklärungen dem GUMG unterstellt.

Es gelten insbesondere folgende Vorgaben:

Welche pränatalen Untersuchungen erlaubt sind, wird unter Was gilt für Tests bei Urteilsunfähigen und für pränatale Tests? ausgeführt.

Glossar

Rechtliche Grundlagen

Die detaillierten rechtlichen Vorgaben zu genetischen Untersuchungen im medizinischen Bereich finden sich in:

  • Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, GUMG: 1., 2., 4. und 8. Kapitel
  • Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen, GUMV: 1., 2. und 5. Kapitel

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern